Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Transportervermietung:
Lesen Sie bitte vor Ihrer Anmietung diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen. Diese Seiten enthalten die Informationen, die Sie und etwaige Zusatzfahrer zu Ihrer Anmietung wissen müssen, Ihre Pflichten gegenüber uns und unsere Pflichten Ihnen gegenüber. Für uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen. Bitte lesen Sie daher die Informationen, bevor Sie unterschreiben. Das mag Sie jetzt etwas Zeit kosten, könnte Ihnen aber später Zeit ersparen.
Allgemeine
Mietvertragsbedingungen :
1) Der Vertrag wird geschlossen zwischen
uns, dem Vermieter des Fahrzeugs, und Ihnen, dem Mieter*. Als Mieter
gilt im Folgenden jede als Mieter ausgewiesene Person im Mietvertrag.
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gründlich
und sorgfältig durch. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien
verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu
ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich unter Berücksichtigung
beiderseitiger Parteiinteressen entspricht. Das gleiche gilt für
etwaige Lücken im Vertrag. Mündliche Nebenabsprachen bestehen
nicht.
2) Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit im
Mietvertrag geschlossen und ist von Seiten des Mieters nur bei
Fristeinhaltung kostenfrei kündbar. Stornierung: Bei Stornierung des
Mietvertrages gilt folgende Staffelung: Stornierung mind. 30
Kalendertage im Voraus: kostenfrei. Stornierung mind. 14 Kalendertage
im Voraus: 75 % des Gesamtmietpreise inklusive der berechneten
Kilometer & Mietartikel werden einbehalten. Stornierung weniger
als 14 Kalendertage im Voraus: 100 % des Gesamtmietpreises inklusive
der berechneten Kilometer & Mietartikel werden einbehalten.
Ein
allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht ist gemäß §312g BGB
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Der Vermieter kann die Mietverträge
außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere: erhebliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Mieters, nicht eingelöste Bankeinzüge/
- schecks, nicht fristgemäße Zahlungen oder Nachzahlungen, gegen
den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unsachgemäßer
und unrechtmäßiger Gebrauch der Mietsachen. Das Geld muss bei uns
eingegangen sein, um Ihnen ein Transporter zur Verfügung stellen zu
können.
3) Das Fahrzeug: Wir sind verpflichtet, das Fahrzeug
neben der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung in
verkehrstüchtigem Zustand, ordnungsgemäß versteuert und angemeldet
bereitzustellen. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie die Extras
in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese erhalten haben, mit
Ausnahme der üblichen Abnutzung. Bitte überpüfen Sie das Fahrzeug
sorgfältig, bevor Sie losfahren. Bitte benachrichtigen Sie uns in
den folgenden Fällen vor Abfahrt: wenn ein Schaden nicht im
Zustandsbericht des Fahrzeugs verzeichnet ist; wenn der KM- Stand /
Tankfüllstand falsch notiert wurde; wenn die Fahrzeugzulastung,
Fahrzeugunterlagen, das Schadensbericht-Formular oder die
vorgeschriebene Sicherheitsausstattung im Fahrzeug fehlen oder das
Fahrzeug nicht im verkehrstüchtigen Zustand sich befindet. Das
Fahrzeug ist mit einer digitalen Diebstahlwarnanlage mittels eines
GPS Gerätes ausgestattet.
4) Mietdauer: Sie sind während der
Mietdauer verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras bzw.
Gegenstände im und am Fahrzeug. Die Mietdauer beginnt, wenn Sie das
Fahrzeug abholen und endet, wenn wir Ihnen schriftlich bestätigen,
Fahrzeug und Schlüssel wieder erhalten zu haben und das Fahrzeug
geprüft und kontrolliert wurde. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug
während der Öffnungszeiten an dem angegebenen Ort zurückzugeben.
Diese Übergabe hat immer nach den Vorgaben des Vermieters zu
erfolgen. Wenn Sie sich entschließen, das Fahrzeug außerhalb der
Öffnungszeiten zurückzugeben, oder wenn sie den Ort verlassen,
bevor wir das Fahrzeug von Ihnen zurück genommen haben, geschieht
dies auf Ihr eigenes Risiko und Sie bleiben bis zur Fahrzeugabnahme
und Bestätigung unsererseits verantwortlich.
5) Kosten: Sie sind
verpflichtet, die im Mietvertrag in Bezug auf die Mietdauer
angegebenen Kosten für das Fahrzeug und die gewählten Extras zu
bezahlen. Sie sind verpflichtet, die Kosten, die sich aus der
Verlängerung der Mietdauer ereignen zu zahlen. Sie tragen die Kosten
infolge von Diebstahl und Schäden, Sonderreinigungskosten,
Abschleppkosten, Mautgebühren, Bußgelder infolge von Park- oder
sonstigen Verkehrsverstöße und die hiermit verbundenen Verwaltungs-
und Bearbeitungsgebühren. Der Rechnungsversand erfolgt generell per
E-Mail. Für den Postversand wird je Rechnung eine Portogebühr in
Höhe von 0,85 € erhoben. Für jede Mahnung wird zusätzlich eine
Mahngebühr fällig: Für die erste Zahlungserinnerung 0,00 €,
erste Mahnung 3,90 €, für die zweite Mahnung 3,90 €, für die
dritte Mahnung weitere 3,90 €
6) Nutzung des Fahrzeugs: Das
Fahrzeug ist ein Nichtraucher-Fahrzeug, das Rauchen im Fahrzeug ist
absolut untersagt. Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung des
Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden, das
Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen
des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen, das Fahrzeug nur auf
rechtmäßige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu
nutzen, den richtigen Kraftstoff zu verwenden, das Fahrzeug zu
verschließen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass
alle Fenster, Dachöffnungen, Klappen, Türen, abnehmbare
Dachverkleidungen sowie Motorhauben ordnungsgemäß verschlossen
sind. Wenn Sie einen Defekt des Fahrzeugs feststellen, sind Sie
verpflichtet, die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen,
sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber
zu benachrichtigen. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende
Zwecke zu nutzen: Zu Werbezwecken, für jegliche Form von Motorsport
(Freizeit oder professionell) oder vergleichbare Aktivitäten, für
Fahrten auf unbefestigtem Gelände oder unbefestigter Straße, um
andere Fahrzeuge oder Anhänger damit zu ziehen, oder sonstige Lasten
mit dem Fahrzeug zu ziehen. (Ausgenommen hiervon ist der normale
Anhängerbetrieb zulässig für den Transport eines Anhängers).
Ebenfalls nicht gestattet ist es, entflammbare, explosive, ätzende
oder brennbare Materialien zu transportieren. Es darf kein Gefahrgut
mit diesem Fahrzeug gefahren werden. Sie dürfen nur in den von uns
freigegebenen Ländern (siehe grüne Versichertenkarte) fahren. Wenn
Sie eine Auslandsfahrt mit dem Fahrzeug planen muss dies zuerst mit
uns abgesprochen werden und ist danach im Mietvertrag vermerkt.
7)
Unfälle, Diebstahl und Schäden: Sie müssen uns unverzüglich
telefonisch benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder
Schadensfall, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt ist,
verwickelt ist. Defekte oder Kombiinfo bzw. und Kombistörungen sind
unverzüglich dem Vermieter telefonisch mitzuteilen. Im Falle des
Untergangs, des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs durch
Sie oder durch Dritte, haften Sie nach den allgemeinen
Haftungsstaffeln (siehe 8). Im Hinblick auf die Schadenssumme ist
unser Anspruch gegen Sie beschränkt auf Ihren mit uns vereinbarten
Selbstbehalt bzw. auf die Summe der mit uns vereinbarten zusätzlichen
Haftungsreduzierung. Zusätzlich verlangen wir eine Gebührenpauschale
für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlfalles. Sie haften
nicht für Kosten oder Schäden, deren Ursache eine mangelhafte
Wartung durch uns war oder die von einer Herstellergarantie gedeckt
sind.
8) Haftung: Wenn Sie eine Vetragspflicht grob fahrlässig
verletzt haben, sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens
in Anspruch zu nehmen. Sie tragen die Beweislast für das
Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit. Ist die
Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Mietwagenrückgabe nicht
vorhanden, trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung. Für
die Wiederbeschaffung werden pauschal 300,00 € berechnet. Ist der
Fahrzeugschlüssel bei der Rückgabe nicht vorhanden, trägt der
Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und 50,00 € als
Aufwandspauschale. Für das Fehlen jeglicher weiterer
bereitgestellten Materialien werden die Kosten für die
Wiederbeschaffung und 15 € Aufwandspauschale berechnet. Die Kaution
für die Mietsache ist vorab zu entrichten. Nach erfolgter Rückgabe
erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die
Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution, aufgrund von
Pflichtverletzung, besteht. Der Mieter verpflichtet sich, die
Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln. Insbesondere die Hinweise
zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung,
Warnhinweise o.Ä.), sind zu beachten und die Mietsache nur demgemäß
einzusetzen. Bei Unklarheiten hat der Mieter sich vor Inbetriebnahme
oder Nutzung der Mietsache, gegebenenfalls beim Vermieter, über die
sachgemäße Benutzung zu informieren. Die Rückgabe der Mietsache
erfolgt besenrein. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine
Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 € berechnet. Der Mieter
haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch
Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten
schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen
der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt
werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt für
Verschleißteile. Der Mieter hat dem Vermieter einen Unfall oder
etwaige Mängel (Störungen, Schäden, Ausfälle etc.) der Mietsache
unverzüglich telefonisch (Kontaktdaten in der ausgehändigten
Fahrermappe) anzuzeigen. Anderweitige Kommunikationswege sind
untersagt. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den
daraus entstehenden Schaden und etwaige Folgeschäden zu ersetzen.
Eine Schadensmeldung bei Rückgabe der Mietsache ist nicht
ausreichend. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe
schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund
des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Im
Falle eines Unfalls oder Beschädigung ist der Mieter verpflichtet,
unverzüglich den Vermieter telefonisch zu benachrichtigen.
Versicherungsdaten dürfen ohne Rücksprache nicht an Dritte
weitergegeben werden. Zugeständnisse zur Schuldfrage und zu
Zahlungen jeglicher Art sind nicht rechtens, daher ist von diesen
abzusehen. Sollte der Mieter dies dennoch tun, haftet er für die
Schadensforderungen und Schäden an beiden Fahrzeugen / Objekten in
voller Höhe. Eine detaillierte schriftliche Schadensanzeige muss
innerhalb eines Werktages vorliegen, hierfür ist das Formular
„Fahrzeugunfall / Schadenbericht“ (liegt in der ausgehändigten
Fahrermappe) auszufüllen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes
dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom
Vermieter erhalten hat. Ist eine zeitgemäße Rückgabe nicht
möglich, informiert der Mieter den Vermieter unverzüglich. Gibt der
Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter
für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung verlangen. Diese
Entschädigung beträgt 29,00 € pro angefangene Stunde. Sollte der
Mieter die Rückgabezeit, ohne Ankündigung, um mehr als 5 Stunden
überschreiten, wird die Polizei durch den Vermieter eingeschaltet.
Der Mieter verpflichtet sich, vor jeder Abfahrt eine
Abfahrtskontrolle (Ladungssicherung, Füllstände, Lichttest etc.)
durchzuführen. Sollten hierbei Mängel auffallen, ist vor
Fahrtantritt der Vermieter telefonisch zu informieren. Das Fahrzeug
darf mit Mängeln nicht in Betrieb genommen werden. Es gilt § 23
StVO. Der Mieter versichert ausdrücklich, dass er bei Abschluss der
Mietverträge im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese ist
auf Verlangen des Vermieters jederzeit vorzulegen. Vor Abholung des
Fahrzeuges sind dem Vermieter unaufgefordert der Personalausweis und
die gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Das Rücksetzen des
Mietfahrzeuges darf grundsätzlich nur unter Einweisung durch eine
seitlich hinter dem Fahrzeug befindliche Person (notfalls durch einen
Passanten) (Sicherungsposten) erfolgen. Setzt der Mieter selbst das
Mietfahrzeug ohne Sicherungsposten zurück oder lässt er zu, dass
ein anderer ohne Sicherungsposten zurücksetzt und wird hierdurch ein
Unfall verursacht, so hat der Mieter an den Vermieter eine
Vertragsstrafe + die Höhe des, an den Unfallgegner zu erstattenden,
Schadens zu zahlen. Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag
bestätigt der Mieter, dass er die AGBs in der gültigen Fassung,
anerkennt, gelesen und verstanden hat. Das Fahrzeug ist mindestens
Haftplicht versichert. Für die Höhe der Selbstbeteiligung im
Schadensfall gilt folgende Staffelung für folgende Versicherungen:
Haftpflichtschaden: max. bis 2500 € SB / Kaskoschaden: max. bis
1500 € SB / Vollkasko: Verlust, Diebstahl, Totalschaden: max. 9.000
€ SB, andere Schäden (optisch, Kratzer etc.) (in der Höhe der
Schadenssumme bis max. 2500 €
Für jegliche Glasschäden wird
eine SB in Höhe des Schadens berechnet. Der Mieter haftet auch
uneingeschränkt, wenn a) er den Schaden vorsätzlich oder durch
grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. b) Der Schaden durch
Ladegut erstanden ist. c) der Schaden durch alkohol-, medikamenten-
oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. d) der Fahrer
Unfallflucht begangen hat. Der Mieter haftet in der Höhe
uneingeschränkt, wenn er gegen die Anzeigepflicht des Mieters
verstößt. Abholung und Rücknahme erfolgen nur zu vorab
festgelegten Uhrzeiten. Werden Fahrzeuge außerhalb der
Geschäftszeiten an einer Filiale des Vermieters abgestellt, haftet
der Mieter bis zur Rücknahme durch einen Mitarbeiter, für jede
Verschlechterung des Fahrzeuges. Der Vermieter übernimmt keine
Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand
zurückgelassen werden.
9) Pflichten des Vermieters: Der Vermieter
verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand, für den
vereinbarten Zeitraum, in einem, zum vertragsgemäßen Gebrauch
geeigneten Zustand zur sachgemäßen Nutzung, zu überlassen. Er
versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. Der
Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung
bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einem
anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz bereitzustellen. Tut
er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des
Mieters.
10) Bußgelder und Entgelte: Sie haften für alle während
der Mietdauer im Zusammenhang mit Ihrer Fahrzeugnutzung anfallenden
Parkgebühren oder Bußgelder. Sie sind verpflichtet unsere
Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung dieser Bußgelder und
Entgelte zu zahlen, es sei denn, Sie können beweisen, dass diese
niedriger sind als die Bearbeitungsgebühr. Sollten zusätzliche
Kosten durch Fahrzeugkontrollen, Maut, Geschwindigkeits- und
Parkverstöße o.Ä entstehen, sind diese vom Mieter zu tragen.
Hierfür nimmt der Vermieter unverzüglich nach der Zustellung per
Post mit dem Mieter Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, wird dem
Mieter zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 €
in Rechnung gestellt. Um eine Kontaktaufnahme zu gewährleisten, ist
der Mieter verpflichtet, dem Vermieter aktuelle Kontaktmöglichkeiten
auszuhändigen.
11) Kraftstoff: Sie sind verpflichtet, das
Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllmenge wie bei der Abholung
zurückzubringen. Wenn Sie das Fahrzeug mit einer geringeren
Tankfüllmenge als bei Abholung zurückgeben, müssen Sie für die
fehlende Kraftstoffmenge aufkommen. Der Mieter ist nicht berechtigt,
ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters, eigenhändig
Reparaturarbeiten durchzuführen oder Schmierstoffe und andere
Flüssigkeiten nachzufüllen. Von dieser Regelung ausgeschlossen ist
Kraftstoff. Der Transporter wird vollgetankt zurückgegeben. Die
Kosten für den benötigten Kraftstoff sind vom Mieter zu zahlen. Als
Nachweis des Tankvorgangs ist bei Rückgabe des Fahrzeuges
unaufgefordert eine Tankquittung vorzuzeigen. Sollte das Fahrzeug
nicht vollgetankt zurückgebracht werden, berechnen wir die
anfallenden Kraftstoffkosten und zusätzlich 15 €
Bearbeitungsgebühr. Desweiteren ist vor Tankvorgang darauf zu
achten, dass ausschließlich der ausgewiesene Kraftstoff zugeführt
wird. Bei Dieselfahrzeugen ist kein LKW-Diesel zulässig.
12)
Zusatzfahrer & Mitfahrer: Sie sind dafür verantwortlich
sicherzustellen, dass alle Zusatzfahrer im Mietvertrag aufgeführt
werden und dass alle Mitfahrer, die Sie im Fahrzeug mitnehmen, diese
Mietvertragsbedingungen beachten. Sie haften für alle Kosten oder
Schäden mit, die uns entstehen, weil ein Zusatzfahrer oder Mitfahrer
die Mietvertragsbedingungen nicht befolgt. Es müssen alle Fahrer im
Mietvertrag schriftlich aufgeführt werden. Sollte die Person nicht
im Mietvertrag aufgeführt worden sein, darf Sie das Fahrzeug nicht
bewegen.<
→
Sollten
abschließend noch Fragen oder Belange offen sein, bitte kommen Sie
zuerst auf uns zu und klären Sie nähere Details oder Probleme, um
später Folgen und Fehler vermeiden zu können.
Wir danken Ihnen
sehr, dass Sie sich für Transportervermietung & Umzugsbedarf
Löwenstein entschieden haben und wünschen Ihnen jederzeit eine gute
und unfallfreie Fahrt.
Version: 03.06.2024
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.